Eduard Schebesta: „Qualität der Softwarehersteller muss passen“

Eduard Schebesta (HCS): „Qualität der Softwarehersteller muss passen“

Die Ärztekammer spricht von teilweise ungenügender Kommunikation zwischen Herstellern und SVC im Probebetrieb der e-Medikation. Was läuft da falsch?

„Dass man beim Kunden noch lernt, ist in der EDV grundsätzlich so, und daher ist der Prozess, den wir in Österreich mit Pilotprojekten gehen, extrem wertvoll. Es kommt allerdings ganz ganz stark auf die Professionalität der Softwareprovider an. Wenn man als kleiner Hersteller dieses Projekt nicht ernst genug nimmt, ist das eine andere Qualität als wenn man sich strukturiert mit dem Thema auseinandersetzt. Ich glaube allerdings nicht, dass man den Projektgesellschaften einen Vorwurf machen kann, dass sie dieses Projekt nicht gut gemanagt hätten“.

 

Was raten Sie Unternehmen?

Ich sehe, dass die Möglichkeit der SS12 Schnittstelle, die die SVC anbietet, gerade für KMU eine große Unterstützung ist, da man nicht gar so viel investieren muss und den Kunden, also den Ärzten oder Apothekern damit in kurzer Zeit ein lauffähiges Produkt anbieten kann, auch wenn man vielleicht ein bisschen Entwicklungsfreiheit damit verliert. Unternehmen, die international tätig sind, kommen wohl um die Entwicklung einer eigenen IHE Schnittstelle schon aus Wettbewerbsgründen nicht vorbei.

 

Warum sehen aus Ihrer Sicht die Ärzte den Nutzen der IT nicht?

„Hier haben wir es nicht mit dem typischen Kunden-Lieferanten-Verhältnis zu tun, welches wir bei anderen Produkten gewöhnt sind. Es wird den Ärzten durch das ELGA Gesetz eine Anwendung verordnet, der Arzt muss die Kosten dafür tragen, hat aber vielleicht gar keinen direkten Nutzen“.

 

Die Frage nach den Kosten?

„Der Industrie darf man nicht vorwerfen, dass sie beim niedergelassenen Arzt besonders überbordend kalkulieren würde. Wir wissen, der Arzt kalkuliert auf den Cent genau, und es macht einen Unterschied, ob die Wartung dann 3 oder 7 Euro pro Monat kostet. Dennoch müsste man auch ins Verhältnis setzen, dass der niedergelassene Arzt eine ELGA-Implementierung um ungefähr 3.000 Euro erhält. Eine Krankenhausträgerorganisation gibt vielleicht 3 Millionen dafür aus. Und zum Vergleich: 1 Kilometer Autobahn kostet zwischen 12 und 18 Millionen Euro. Laut Art.15a-Vereinbarung geben wir in den nächsten 4 Jahren 41 Millionen Euro für ELGA aus. Dem Staat ist also die Weiterentwicklung so viel wert wie 2 bis 3 km Autobahn…“.