Für die nachhaltige Einführung einheitlicher Standards im österreichischen Gesundheitswesen, durch die die unterschiedlichen Systeme des Gesundheitssystems miteinander kommunizieren, ist die Herstellung von E-Health-Konvergenz eine weitere Empfehlung von IHE Austria:
Im Detail müssten alle wichtigen Infrastrukturbereiche wie (ELGA-Infrastruktur, SV-Infrastrukturen, E-Government, ELGA-Domains) standardisiert und zusammengeführt werden und die Kosten-Nutzen-Analyse aus volkswirtschaftlicher Sicht betrachtet werden.
Darüber hinaus müssten die technischen, gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen angepasst werden, um Voraussetzungen für die Digitalisierung zu schaffen:
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- ELGA Plus = Erweiterung der ELGA um alle zukünftigen E-Health-Anwendungen wie z.B. E-Rezept (ASVG steht hier im Widerspruch mit anderen gesetzlichen Regelungen) oder eKOS
- Bestehende Anwendungen müssen entsprechend angepasst werden (z.B. Stilllegung von Mehrfach- und Interimslösungen)
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Das Potential von IHE zum Nutzen der Patienten konnte bereits anschaulich nachgewiesen werden:
- Die ELGA Infrastruktur ist erfolgreich auf IHE-Basis umgesetzt worden und läuft gut.
- Die Verteilung von Kosten und Nutzen inkl. Finanzierung ist ein Erfolgsfaktor:
- ELGA Anschubfinanzierung für den niedergelassenen Bereich (nur E-Medikation?) für ELGA wurde gewährt.
- Gesamtvertrag SV-ÄK für die Abgeltung von E-Leistungen.
Schließlich kann ohne eine präzisere Steuerung der Regierung, um gegensätzliche Interessen der Stakeholder (Bund, SV, Länder, Ärzte) bzw. der Lösungsansätze zu verhindern, kein zufriedenstellendes / schnelles Ergebnis für die Patienten erreicht werden
Darüber hinaus bedarf es des engeren Informationsaustauschs bei internationalen E-Health-Projekten der EU mit dem österreichischen Sozialministerium und den dafür eingerichteten Gremien, z.B. der Fachgruppe E-Health.
Zum Hintergrund: EU-Kommission und Digital Health
Im Rahmen der informellen Tagung der Ministerinnen und Minister für Gesundheit im letzten September wurde beim Auftakt der europaweiten Diskussion über Investitionen in digitale Gesundheit betont, dass die Verwendung von digitalen Gesundheitsdaten in der Diagnostik und Therapie enorme Vorteile für Patienten und Behandler habe. Es wurde auch festgestellt, dass Europa im Bereich von E-Health nicht am Anfang stehe, aber trotzdem große Teile der real existierenden digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen nicht oder nur sehr eingeschränkt zum Datenaustausch außerhalb ihrer jeweiligen Organisation geeignet sind. Damit diese existierenden Barrieren überwunden werden können haben die EU-Mitgliedstaaten vereinbart, im Rahmen des auf EU-Ebene bereits bestehenden E-Health-Netzwerkes eine Guideline für gezielte europaweite Förder- und Investitionsprogramme im E-Health-Bereich auszuarbeiten, um die real existierende Infrastruktur bei tausenden Gesundheitsdienstleistern fit zu machen. Weiters sollen gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, um Standards und Formate zum Aufbau einer europaweit interoperablen digitalen Infrastruktur für Anbieter von Gesundheitsdiensten zu erstellen.
Am 6. Februar 2019 hat die Europäische Kommission eine Reihe von Empfehlungen für die Schaffung eines sicheren Systems vorgelegt, das den Bürgen den Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten in allen Mitgliedstaaten ermöglicht.
Zu den Bereichen der Gesundheitsinformation für den grenzüberschreitenden Austausch sollten zunächst die (a) Patientenkurzakte („Patient Summaries“), (b) elektronische Verschreibung („ePrescription“) / elektronische Verabreichung („eDispensation“), (c) Laborbefunde, (d) medizinische Bildgebung und ärztliche Berichte sowie (e) Krankenhaus-Entlassungsberichte gehören. Als die zugehörigen Standards wurde auf IHE, HL7 (CDA) und DICOM verwiesen. Zur Verwendung dieser internationalen Standards gibt es in Österreich bereits einen Beschluss der Bundesgesundheitskommission vom Mai 2007 sowie einen Beschluss der EU-Kommission vom Juli 2015. Von den empfohlenen Bereichen für grenzüberschreitenden Austausch kann Österreich im Rahmen von ELGA bereits einiges davon bereitstellen.
Fazit
- Die Digitalisierung wird in den nächsten Jahren im Gesundheitswesen eine starke Rolle einnehmen und zunehmend an Bedeutung gewinnen.
- Dies wird in einer europäischen sowie globalen Entwicklung erfolgen, weshalb die Anwendung internationaler Standards, etwa für Datenformate und die darauf aufbauenden Applikationen wie z.B. E-Rezept, E-Impfpass, Krebsregister, Patientenverfügung etc. unabdingbar ist.
- Aus europäischer Perspektive ist auf die „eHealth Digital Service Infrastructure“ (eHDSI = vormaliges Projekt epSOS) sowie die EU – Medical Device Regulation zu achten.
Der Weg der Digitalisierung kann nur von allen Systempartnern als auch von den im Wettbewerb stehenden Softwareanbietern gemeinsam beschritten werden, um Österreich wieder in eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung des Gesundheitswesens 4.0 zu bringen. Dabei gilt es, die notwendigen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und dies unter den Geboten der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit sowie der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu tun.
Wien am 18. November 2019, der IHE Austria Vorstand
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